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Glossar

HOAI – Honorarordnung für Architekten und Ingenieure

Die Honorar­ordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) gibt eine Orientierung für angemessene Honorare für Architekten- und Ingenieur­leistungen. Sie legt die Mindest- und Höchst­sätze für die Honorare fest, die diese Fach­leute für ihre Leistungen in der Planung und Ausführung von Bau­projekten erhalten können. Die Anwendung der Honorar­ordnung ist freiwillig.
Die Leistungs­bilder der HOAI unter­gliedern sich in Leistungs­phasen, wobei die Leistungs­bilder regel­mäßig 9 Leistungs­phasen haben: 

  • LP1: Grundlagenermittlung
  • LP2: Vorplanung
  • LP3: Entwurfsplanung
  • LP4: Genehmigungsplanung
  • LP5: Ausführungsplanung
  • LP6: Vorbereitung der Vergabe
  • LP7: Mitwirkung bei der Vergabe
  • LP8: Objektüberwachung – Bauüberwachung und Dokumentation
  • LP9: Objektbetreuung 

    (Siehe auch HOAS.)

Studio

VISUELL Studio: 97a: Drei Mitarbeiter sitzen auf dem Sofa und unterhalten sich
VISUELL Studio: 97a: Zwei Mitarbeiter reden über einen Grundriss
VISUELL Studio: 97a: Zwei Mitarbeiter schauen in einen Computer
VISUELL Studio: 97a: Zwei Mitarbeiter mit Freude bei der Arbeit

Wir sind ein inter­disziplinäres Team, in dem Erfahrungen aus einer Viel­zahl unter­schiedlicher Berufs-, Lebens- und Denk­weisen zusammen­fließen. Daher verfügen wir über das Know-how und die Kompetenz, Ihrer Praxis ein charakteristisches Aussehen, eine Corporate Identity zu geben.
Wir beraten Sie gern! Was können wir für Sie tun?